AGB
Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Armin Mutscheller (Sprachdienstleister) und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Sprachdienstleister nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Sprachdienstleistungsauftrags
Unter einer "Sprachdienstleistung" sind Dienstleistungen mit sprachlichem Bezug zu verstehen, zum Beispiel das Erstellen von Übersetzungen, sonstigen Texten in der Muttersprache oder einer Fremdsprache, das Erstellen und Pflegen von Glossaren, redaktionelle Arbeiten, Beratung und Unterweisung zu Prozessen, Technologien oder Themen, die unter anderem für Sprachmittler relevant sind. Die Sprachdienstleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Sprachdienstleistung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Sprachdienstleister rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Sprachdienstleistung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Sprachdienstleistung etc.). Ist die Sprachdienstleistung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Sprachdienstleister rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Sprachdienstleister eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Sprachdienstleistung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Sprachdienstleister bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe usw.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Sprachdienstleisters.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Sprachdienstleistung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Sprachdienstleister frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Sprachdienstleister behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Sprachdienstleistung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Sprachdienstleister die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Sprachdienstleister beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Sprachdienstleistung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Der Sprachdienstleister haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Sprachdienstleister trifft durch Anti- Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Sprachdienstleister auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Sprachdienstleister wegen Mängeln der Sprachdienstleistung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Sprachdienstleistung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern)
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Sprachdienstleister ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Sprachdienstleister dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Sprachdienstleisters sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Sprachdienstleister hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Sprachdienstleister kann bei umfangreichen Sprachdienstleistungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Sprachdienstleister kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Sprachdienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Sprachdienstleisters. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Sprachdienstleister behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Sprachdienstleistungsauftrags darauf beruht, dass der Sprachdienstleister die Anfertigung von Sprachdienstleistungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Sprachdienstleister mit der Sprachdienstleistungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Letzte Änderung: 12.12.2011